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Rund ums Haus und Garten

Lärmschutzverordung

Wir möchten auf die Lärmschutzverordnung hinweisen:

§ 1 Verbot des Rasenmähens und des Heckenschneidens
An Sonntagen und Feiertagen ganztägig sowie an Samstagen ab 12:00 Uhr ist das Rasenmähen und das Heckenschneiden mit Geräten, die mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor angetrieben werden verboten!

§ 2 Strafbestimmung - Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar, die von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß Artikel VII EGVG bestraft wird.

Lärm durch Haus- und Gartenarbeiten

Ein gepflegtes Haus, ein gepflegter Garten ist wunderschön, macht viel Arbeit und erfordert meist den Einsatz von motorbetriebenen Geräten. Nachbarn fühlen sich durch Lärm oft in Ihrer Ruhe gestört. Auch der Zeitpunkt der Arbeiten gibt oft Anlass zu Streitigkeiten.

Wir ersuchen daher die Bewohnerinnen und Bewohner von St. Gallen um einen respektvollen Umgang in der Nachbarschaft.
Verrichten sie die diversen lärmerregenden Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Rasenmäher, Rasentrimmer, Vertikutierer, Heckenschere, Baumschere, Hecksler, Motorsäge, Laubbläser, Laubsammler, etc. sowie lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schneiden, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial, an Werktagen (Montag bis Freitag) und halten sie die Mittagsruhe von 12:00 bis 14:00 Uhr ein.

An Sonntagen und Feiertagen ganztägig sowie an Samstagen ab 12:00 Uhr sind lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten nicht erlaubt!

Entsorgung von Rasen- und Strauchschnittmaterial

Rasen- und Strauchschnittmaterial kann unentgeltlich zum Altstoffsammelzentrum (Weißenbach) gebracht und dort getrennt nach Strauchschnitt und Rasenschnitt (einschl. Gartenabfälle) abgelagert werden.

Sträucher und Baumschnitt

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 91 und § 93 der StVO ist jeder Anrainer von Gemeindestraßen bzw. öffentlichen Straßen verpflichtet, die von seinem Grundstück auf die Fahrbahn und Gehsteig reichenden bzw. überhängenden Sträucher und Äste von Bäumen bis zu einer Höhe von 4 Meter zu entfernen. Sollten die Liegenschaftsbesitzer dies nicht ordnungsgemäß durchführen, ist die Marktgemeinde St. Gallen berechtigt diese Arbeiten durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und den Besitzern in Rechnung zu stellen.
Die Pflege und Wartung ist eine Angelegenheit des jeweiligen Grundeigentümers, der auch die entsprechenden Kosten für den Rückschnitt und die Pflege sowie Wartung der Bäume und Sträucher zu tragen hat. Dies gilt nicht nur in den Sommermonaten, sondern auch in der kalten Jahreszeit. Natürlich gilt dies auch für alle Bäume und Sträucher, die Straßenlaternen, Hydranten und Verkehrszeichen aus privaten Liegenschaften überwuchern.
Dieser Verpflichtung nachzukommen ist deshalb wichtig, weil ansonsten zum einen die Schneeräumungs- und Betreuungsfahrzeuge und zum anderen die Kommunalfahrzeuge wie Müllabfuhr nicht ungehindert die Straßen – ohne Gefahr einer Beschädigung ihrer Fahrzeuge – befahren können.


Altstoffsammelzentrum (ASZ) Weißenbach

8932 Weißenbach

Telefon: 03632 356

Öffnungszeiten:
Dienstag von 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag von 14:00 - 16:00 Uhr

Adresse

Marktgemeindeamt
Markt 35
8933 Sankt Gallen / Austria

Kontakt

Telefon: 03632 209-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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