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Standesamt

Katharina Held
Telefon: 03632 209-204
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für folgende Anliegen sind wir gerne für Sie da:


MMag. Dr. Ruth Steinhübl
Telefon: 03632 209-207
E-Mail: steinhuebl@st-gallen.gv.at




Standesamtliche Trauung

Das Standesamt ist für Ihre Anfragen zu den Parteienverkehrszeiten (Montag von 08:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr) persönlich erreichbar.

Telefonisch und per E-Mail sind wir aber auch außerhalb dieser Zeiten erreichbar.

In Österreich kommt eine rechtsgültige Ehe nur dann zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin geschlossen wird. Heiraten kann man bei jedem Standesamt in Österreich. Seit 01.11.2013 kann auch bei JEDEM Standesamt die "Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit" (= früher Aufgebot) gemacht werden. Trauzeugen sind seit 01.11.2014 NICHT mehr notwendig!
Die Ermittlung der Ehefähigkeit kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Dabei müssen beide Verlobten anwesend sein.
 
Spezielle Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt der Marktgemeinde Sankt Gallen unter der Telefonnummer: +43 (0)3632 209-204 Katharina Held oder +43 (0)3632 209-207 Ruth Steinhübl
 
Die für die Ermittlung der Ehefähigkeit notwendigen Unterlagen finden Sie am Merkblatt Eheschließung.

Informationen

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung

Erforderliche Urkunden für Verlobte (§ 6 PStG-DV 2013)

1. Geburtsurkunde, wenn nicht im Inland beurkundet oder bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!!
Bei im Ausland Geborenen oder wenn nicht Österreicher: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde o.ä.  – (nicht älter als 6 Monate!)

2. Staatsbürgerschaftsnachweis, wenn nicht bereits im ZSR (=Zentrales Staatsbürgerschaftsregister) eingetragen!!
Bei Ausländern: Reisepass

3. Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)

4. Wenn Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes (Aufenthaltes)

5. Gerichtsbeschluss über Ehemündigerklärung mit Rechtskraftklausel (Das Gericht hat eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, auf ihren Antrag für ehemündig zu erklären, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist und sie für diese Ehe Reif erscheint).

6. Einwilligung des gesetzl. Vertreters bzw. Sachwalters/und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Ersetzung der Einwilligung.

7. Heiratsurkunde der letzten Vorehe - wenn nicht bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!!

8. Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung der(s) früheren Ehegatten - wenn nicht bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!!

9. Ehescheidungs-, Eheaufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtsklausel -  wenn nicht bereits im ZPR (=Zentrales Personenstandsregister) eingetragen!

10. Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Grade, akademischer Berufsbezeichnungen und Standesbezeichnungen; bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid (§ 6 PStV)

11. Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder und Vaterschaftsanerkenntnis (nur dann, wenn Vater nicht auf Geburtsurkunde aufscheint) – wenn nicht bereits im ZPR eingetragen!

12. Name und Geburtsdatum der Eltern

13. Bei Ausländern zusätzlich: Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis) des zuständigen Heimatsstandesamtes bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat)

14. Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich: Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungsdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte.

Die Übersetzung fremdsprachiger Urkunden muss von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer in ÖSTERREICH angefertigt sein. Übersetzungen haben nur in Verbindung mit dem dazugehörigen ORIGINAL die volle Beweiskraft!

Die Ehefähigkeit der Verlobten wird in einer mündlichen Verhandlung ermittelt, bei der die erforderlichen Urkunden vorzulegen sind und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden. Über die mündliche Verhandlung wird eine Niederschrift aufgenommen.

Zur mündlichen Verhandlung können die Verlobten erst dann eingeladen werden, wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind. Grundsätzlich müssen beide Verlobte anwesend sein.

 

 

 

Standesbeamtinnen

Im Gemeindeamt St. Gallen sind zwei Standesbeamtinnen tätig.
Für Terminauskünfte und -vereinbarungen sowie für Fragen wenden Sie sich während der Dienstzeiten an
Katharina Held, Telefon: +43 (0)3632 209-204 oder
Ruth Steinhübl,Telefon: +43 (0)3632 209-207

Trauung im Trauungssaal

Der wunderschöne Trauungssaal befindet sich im Erdgeschoß des Gemeindeamtes St. Gallen und bietet Platz für ca. 30 Personen.
Barrierefreier Zugang durch den Hintereingang.

Exklusiv-Trauungsort Burg Gallenstein

Die Burg Gallenstein kann für Hochzeiten und Feierlichlkeiten gemietet werden.
Anmeldung und Reservierung im Gemeindeamt St. Gallen, Telefon: 03632 209.

Exklusiv-Trauungsort Schloß Kassegg

Die standesamtliche Trauung wird direkt im Schloss Kassegg oder, wenn es das Wetter erlaubt,  unter einem Baldachin auf der Terrasse oder im Schlosshof  durchgeführt.

Die Trauungsorte

im Gemeindeamt
Exklusiv Trauungsort
Exklusiv Trauungsort
Exklusiv Trauungsort
Exklusiv Trauungsort

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Adresse

Marktgemeindeamt
Markt 35
8933 Sankt Gallen / Austria

Kontakt

Telefon: 03632 209-0
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